Informationen zum JugendTicketBW

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

zum 1. März 2023 wird das äußerst preisgünstige landesweite JugendTicketBW für 365 € im Jahr eingeführt. Dieses Ticket ersetzt das bisherige VVS-Scool-Abo und VVS-Ausbildungs-Abo und gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs an allen Tagen rund um die Uhr in ganz Baden-Württemberg. Die Abbuchung von 30,42 € erfolgt monatlich.

  • Die Bezugsberechtigung erlischt mit Vollendung des 21. Lebensjahres (ohne Ausbildungsnachweis) bzw. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (mit Ausbildungsnachweis).
  • Der Antrag für das Abo kann in jeder Servicestelle der VVS / DB beantragt werden.
  • Das Ticket ist im ganzen VVS Netz gültig und darüber hinaus in sämtlichen Bussen und Bahnen des Nahverkehres in Baden-Württemberg, die in die Verbundtarife der baden-württembergischen Verkehrsverbünde oder in den bwtarif einbezogen sind. Auskünfte erhalten sie an den Servicestellen der VVS / DB.
  • Das Ticket hat während der Gültigkeit keine Zeitbegrenzung und kann auch in der Freizeit, wie auch zu Praktika oder in den Ferien genutzt werden.

Weitere Kündigungsbedingungen und Sonderregelungen sind an den Servicestellen der VVS / DB zu erfragen.

 

Links zur Onlinebestellung und Download-Link des Bestellscheins finden Sie unter:
www.vvs.de/jugendticketbw

Weitere Infos zum JugendTicketBW gibt es beim VVS-Telefonservice unter 0711 19449 oder unter:
www.vvs.de/service/kontaktformulare

Geänderte Regelung bei „Erlassfällen“

Bei sogenannten „Erlassfällen“, die in den Schulsatzungen der Verbundlandkreise geregelt sind, z. B. „3. Kind-Regelung“, hier zahlt das 3. Schulkind einer Familie nichts für das JTBW, gilt nunmehr folgendes:

  • Bisher erfolgte die Übernahme des Kostenanteils direkt durch die Landkreise.
  • Mit Einführung des JTBW wird zunächst beim Abonnenten der monatliche Beitrag von 30,42 Euro abgebucht. Die Erstattung des Kostenanteils kann dann zwei Mal halbjährlich beim Landkreis beantragt werden. Dazu sind Nachweis über monatliche Abbuchung zu erbringen.

 

Hier der Link zu der Homepage des Landkreises Ludwigsburg auf der die Antragsvordrucke zum Runterladen bereitstehen:
/www.landkreis-ludwigsburg.de